1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Web1 Studios, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend Auftraggeber genannt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Projektvertrag haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot in Textform annimmt oder wir mit seiner Zustimmung mit der Leistung beginnen. Umfang, Ziele, Termine, Vergütung und gegebenenfalls enthaltene Korrekturrunden ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, gehören nicht zum Auftrag. Das gilt insbesondere für laufende Pflege, Hosting, Lizenzen, Texte, Fotos, rechtliche Prüfungen, Barrierefreiheitsprüfungen, Suchmaschinenoptimierung, Werbebudgets und Leistungen externer Anbieter.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt benötigte Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er prüft gelieferte Inhalte und Zwischenstände innerhalb der vereinbarten Frist. Fehlt eine Frist, gilt eine Reaktionszeit von fünf Werktagen als angemessen.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend. Notwendiger Mehraufwand kann nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
4. Projektablauf und Änderungen
Wir dürfen Leistungen in sinnvolle Projektabschnitte gliedern und Zwischenstände zur Freigabe vorlegen. Eine Freigabe bezieht sich auf den jeweils vorgelegten Stand.
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Umfangs werden als Zusatzleistung angeboten oder nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Vor der Umsetzung informieren wir über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Kosten und Termine.
5. Vergütung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Fremdkosten wie Lizenzen, Domains, Hosting, Schriftarten, Medien, Werbebudgets oder Gebühren von Plattformen trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Teilzahlungen richten sich nach dem Angebot. Fehlt eine Regelung, sind 40 Prozent bei Auftragserteilung, 40 Prozent nach Freigabe des Gestaltungskonzepts und 20 Prozent bei Abnahme fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug dürfen wir die Arbeit nach vorheriger Ankündigung unterbrechen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Abnahme
Soweit unsere Leistung ein Werk ist, legt der Auftragnehmer den fertiggestellten Stand zur Abnahme vor. Der Auftraggeber prüft ihn innerhalb von zehn Werktagen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Reagiert der Auftraggeber trotz angemessener Frist nicht oder nutzt er das Ergebnis im produktiven Betrieb, gelten die gesetzlichen Regeln zur Abnahme. Offene Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben.
7. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Exklusive, zeitlich oder räumlich unbeschränkte Rechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Vorarbeiten, Methoden, Bibliotheken, wiederverwendbare Module, nicht ausgewählte Entwürfe und internes Know-how verbleiben bei uns. Rechte Dritter an Software, Medien, Schriftarten oder Plattformen richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
Offene Arbeitsdateien und Quelldateien werden nur übergeben, wenn dies vereinbart ist. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
8. Inhalte und Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass von ihm bereitgestellte Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Videos, Marken, Daten und Kundendaten.
Der Auftraggeber stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem von ihm bereitgestellten Inhalt oder einer von ihm verlangten Nutzung beruhen. Das gilt nicht, soweit wir die Rechtsverletzung verursacht haben.
9. Rechtliche Prüfung
Wir erbringen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Rechtstexte, Pflichtangaben, Datenschutzanforderungen, Einwilligungen und branchenspezifische Vorgaben muss der Auftraggeber vor Veröffentlichung fachlich prüfen lassen, sofern keine gesonderte anwaltliche Leistung vereinbart wurde.
10. Webanwendungen und technische Leistungen
Bei Webanwendungen schulden wir die vereinbarten Funktionen und die vereinbarte Beschaffenheit. Eine vollkommen fehlerfreie oder jederzeit unterbrechungsfreie Nutzung kann nicht zugesagt werden.
Der Auftraggeber ist für Nutzerverwaltung, Inhalte, Datenqualität, erforderliche Einwilligungen und die rechtmäßige Nutzung verantwortlich. Wartung, Sicherheitsaktualisierungen, Datensicherung und Support nach Projektabschluss sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
11. Hosting, Domains und externe Dienste
Verträge über Domains, Hosting, Werbekonten, Zahlungsdienste, Schnittstellen oder sonstige Plattformen können direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter zustande kommen. Deren Preise, Laufzeiten und Bedingungen gelten zusätzlich.
Wir haften nicht für Ausfälle, Preisänderungen, Funktionsänderungen oder die Einstellung externer Dienste, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben. Erforderliche Anpassungen können gesondert beauftragt werden.
12. Marketing und Werbung
Bei Marketing, Suchmaschinenoptimierung und bezahlter Werbung schulden wir die vereinbarten Maßnahmen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Reichweite, Platzierungen, Klickpreise, Anfragen und Umsätze hängen auch von Markt, Wettbewerb, Plattformen und Budget ab.
Werbebudgets und Plattformgebühren sind nicht Teil unserer Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Werbekonten und ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote, Aussagen und Zielgruppen verantwortlich.
13. Referenznennung
Nach Veröffentlichung dürfen wir das Projekt mit Namen, Logo, öffentlich zugänglichen Ansichten und einer sachlichen Leistungsbeschreibung als Referenz zeigen. Der Auftraggeber kann dem aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
14. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen sorgfältig und geben sie nur weiter, soweit dies für das Projekt notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
15. Mängel und Haftung
Der Auftraggeber meldet Mängel unverzüglich und ermöglicht uns zunächst eine angemessene Nachbesserung. Eigene Änderungen oder Eingriffe Dritter können Ansprüche ausschließen, wenn sie den Mangel verursacht oder die Nachbesserung erschwert haben.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16. Kündigung und Projektabbruch
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Wird ein Projekt vorzeitig beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, verbindlich beauftragte Fremdkosten und sonstige gesetzliche Ansprüche zu vergüten.
Beide Parteien können aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten wiederholt verletzt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 3. September 2026